"Besseres Konfliktmanagement durch Jagdrecht"

DJV stellt Frage-Antwort-Papier vor und erläutert, warum der Wolf ins Bundesjagdgesetz sollte. Für die Entnahme von verhaltensauffälligen Wölfen sind Jäger die ersten Ansprechpartner, bewaffnete Eingreiftrupps lehnt der DJV ab.

(Berlin, 24. April 2018) Im Koalitionsvertrag hat sich die amtierende Bundesregierung dafür ausgesprochen, den Schutzstatus des Wolfes abhängig vom Erhaltungszustand zu überprüfen, um eine notwendige Bestandsreduzierung herbeiführen zu können. Maßnahmen für die Entnahme von auffälligen Wölfen sollen ebenfalls entwickelt werden. Der Deutsche Jagdverband (DJV) hat vor diesem Hintergrund vergangene Woche gefordert, den Wolf vom Naturschutzgesetz ins Bundesjagdgesetz zu überführen. Die Hintergründe erläutert der Dachverband der Jäger jetzt in einem Frage-Antwort-Papier.  "Es geht nicht um eine reguläre Bejagung, sondern um ein besseres Konfliktmanagement", sagte DJV-Präsident Hartwig Fischer.

Mit einem Zuwachs der Wolfspopulation von rund 30 Prozent pro Jahr nehmen die Konflikte weiter zu - insbesondere mit Weidetieren. Diese müssen gelöst werden, sonst schwindet die Akzeptanz des Fleischfressers in der Bevölkerung. Das Naturschutzrecht ist als reines Schutzrecht konzipiert, hingegen ist das Jagdrecht in seiner Grundkonzeption sowohl Schutzrecht als auch Instrument zur Lösung von Konflikten und zum Ausgleich von Interessen. Mit dem Wolf im Jagdrecht wird eine Grundlage geschaffen, um bundesweit gültige Managementmaßnahmen auf Basis des Koalitionsvertrages der Bundesregierung zu erarbeiten.

Der DJV lehnt es vehement ab, dass Behörden bewaffnete, ortsunkundige Eingreiftrupps entsenden wollen. Wenn es um die Entnahme von Wölfen gehe, müsse immer der ortskundige Jäger erster Ansprechpartner sein, so DJV-Präsident Hartwig Fischer. Nur wenn der Jagdausübungsberechtigte notwendige Managementmaßnahmen nicht umsetzen könne oder wolle, sollten Behörden tätig werden.

Der Wolf ist bereits jetzt eine Herausforderung für Deichschutz, Grünlandwirtschaft und Landschaftspflege. Es ist inakzeptabel, dass der Wolf die schonende extensive Viehhaltung oder den Deichschutz erheblich einschränken könnte. Wie groß der Handlungsbedarf ist, zeigen einige Fakten und Beispiele:

  • Wölfe haben seit vielen Jahren eine Vermehrungsrate von rund 30 Prozent jährlich. Das Wachstum ist exponentiell. Die Population verdoppelt sich in weniger als drei Jahren.
  • Dementsprechend nehmen auch die Nahkontakte von Wolf und Mensch zu. Wölfe haben keine genetisch verankerte Scheu vor dem Menschen. Seine Nutztiere gehören zu seinem natürlichen Beutespektrum. Der Wolf muss lernen: Halte dich vom Menschen und seinen Nutztieren fern.
  • Im Landkreis Cuxhaven haben Wölfe 2017 erstmals bundesweit Deichschafe gerissen. Einige haben sich sogar auf ausgewachsene Rinder spezialisiert. 2017 gab es 61 gerissene Kälber und Rinder in Niedersachsen - drei mal mehr als im Vorjahr.
  • Im Jahr 2007 haben Wölfe offiziell etwa 100 Nutztiere verletzt oder getötet, 2016 wurde die Grenze von bundesweit 1.000 Nutztieren erstmals überschritten.
  • Es ist unmöglich, tausende Kilometer Deich oder Weideland wolfssicher zu zäunen.

Mehr Informationen erhalten Sie in unserem Frage-Antwort-Papier (als PDF-Download).