Waffe aufbewahren - aber sicher!
Welchen Waffentresor braucht der Jungjäger?
Jeder Jungjäger braucht nach bestandener Prüfung einen Waffenschrank. Worauf man beim Kauf achten sollte, klärt Sven Dutschke, Inhaber der Jagdschule24, im Gespräch mit Michael Rügge von der HARTMANN TRESORE AG.
Sven Dutschke:
Herr Rügge, die HARTMANN TRESORE AG gehört zu den großen Anbietern von Waffenschränken in Deutschland. Worauf kommt es beim Kauf eines Waffenschranks an?
Wichtig ist es, einen geprüften und zertifizierten Waffenschrank zu kaufen, denn nur Waffenschränke mit einem nachgewiesenen Widerstandsgrad sind wirklich gesetzeskonform. Welcher Widerstandsgrad der richtige ist, hängt, wie in der Ausbildung gelernt, von Art und Anzahl der Waffen an, die im Tresor untergebracht werden sollen. Gerade Jungjäger sollten jedoch auch noch einige andere Überlegungen beim Kauf mit einbeziehen
Sven Dutschke:
Welche Überlegungen meinen Sie?
Michael Rügge:
Als Jungjäger sollte man bedenken, dass man anfangs vielleicht erst einmal eine „Grundausstattung“ an Waffen besitzt, die man später aufstocken möchte – der Waffenschrank sollte also nicht zu klein gewählt werden und eventuell einen höheren Widerstandsgrad haben als aktuell benötigt. Außerdem sollte man überlegen, ob man auch wichtige Dokumente, Urkunden und Verträge mit im Tresor aufbewahren möchte. Unter unseren mehr als 180 Waffenschränken sind zahlreiche Modelle, die sich mit flexibel einsetzbaren Regalteilen und Innentresoren so ausstatten lassen, dass auch diese Dinge untergebracht werden können. Zu unserem Angebot gehören übrigens auch Waffenschränke, die zusätzlich zum Einbruchschutz auch einen geprüften Feuerschutz bieten.
Ein weiteres Thema, das für alle Waffenschrank-Käufer interessant ist, ist die Wahl des Verschlusssystems. Ein Elektronikschloss bietet gegenüber einem Doppelbartschloss den entscheidenden Vorteil, dass es keinen Schüssel gibt, der verloren gehen oder in falsche Hände geraten kann und um dessen sichere Aufbewahrung man sich Gedanken machen muss.
Sven Dutschke:
Gibt es so etwas wie einen „Allroundschrank“, den Sie empfehlen?
Michael Rügge:
Nicht in dem Sinne, aber generell raten wir Waffenbesitzern, die einen Waffenschrank neu erwerben wollen, zu Modellen mit Widerstandsgrad N (0) nach EN 1143-1, denn damit ist man auch in Zukunft „auf der sicheren Seite“.
Sven Dutschke:
Wie ist das zu verstehen?
Michael Rügge:
Laut Waffengesetz § 36 Absatz 2 sind Waffen mindestens in einem Waffenschrank mit Widerstandsgrad N (0) nach EN 1143-1 oder einem gleichwertigen Behältnis aufzubewahren. Als gleichwertig gelten auch die Sicherheitsstufen A und B nach VDMA 24992 (Stand 05/95).*
Nun wurde die Bauvorschrift VDMA 24992 allerdings bereits zum 31.12.2003 vom VDMA zurückgezogen, er überwacht seitdem auch nicht mehr die Einhaltung. Das hat dazu geführt, dass teilweise A- und B-Schränke minderer Qualität auf dem Markt angeboten werden. Daher erkennen einige Behörden A- und B-Waffenschränke, die nach dem 01.01.2004 produziert worden sind, bei Neukäufen bereits nicht mehr an, so z. B. das Stadtamt Bremen**. Dies sollte ein Waffenbesitzer vor dem Kauf wissen und bedenken – natürlich bieten wir auch weiterhin gesetzeskonforme A- und B-Waffenschränke an.
Sven Dutschke:
Sie sagten vorhin etwas von geprüften und zertifizierten Tresoren – wie kann man sicher sein, dass der Waffenschrank, den man kauft, wirklich zertifiziert ist?
Michael Rügge:
Nur von neutralen Zertifizierungsstellen wie z. B. der VdS Schadenverhütung oder der ESSA zertifizierte Tresore halten wirklich, was sie versprechen. Hat ein Waffenschrank den Aufbruchtest bei einem dieser Institute bestanden, wird der ermittelte Widerstandsgrad auf einer Plakette dokumentiert, die im Inneren des Tresors angebracht wird.
Um sicherzugehen, sollte man seinen Waffenschrank ausschließlich im Fachhandel kaufen – schließlich ist jeder Jäger oder Sportschütze für die sichere Aufbewahrung seiner Waffen verantwortlich!
Sven Dutschke:
Es gibt ja wirklich viel zu bedenken - am besten lässt man sich wohl persönlich beraten…Das ist auf jeden Fall ratsam. Wir bei HARTMANN TRESORE verfügen über eine langjährige Erfahrung im Bereich Waffenschränke und finden für jeden Waffenbesitzer – vom Jungjäger bis hin zum Waffensammler – den passenden Waffenschrank.
Auch der Bundesverband Deutscher Berufsjäger hat sich für uns als exklusiven Partner entschieden. Unser Service endet natürlich auch nicht mit dem Kaufvertrag.
Sven Dutschke:
Was bieten Sie Käufern darüber hinaus?Michael Rügge:
Unsere Waffenschränke und Tresore werden auf Wunsch von Fachpersonal angeliefert, aufgestellt und fachgerecht verankert. Denn nur bei einem fachgerecht im Boden oder der Wand verankerten Waffenschrank ist der volle Versicherungsschutz gewährleistet. Auch wenn Käufer im Nachhinein noch Fragen zu ihrem Waffenschrank haben, stehen die Mitarbeiter unseres Kundendienstes mit „Rat und Tat“ zur Verfügung.Sven Dutschke:
Haben Sie denn für Jungjäger besondere Angebote?Michael Rügge:
Ja, bei uns erhalten Jungjäger, deren Prüfung nicht länger als drei Monate zurückliegt, einen Rabatt von 20 % auf alle Waffenschrankmodelle! Und wenn sich mehrere Jungjäger zusammentun, gewähren wir noch einmal Sonderrabatte – das gilt schon bei einer Bestellung ab drei Waffenschränken! Natürlich beraten wir auch bei Sammelbestellungen jeden Käufer individuell.Interessenten können mich gerne in unserer Niederlassung in Hamburg besuchen, mich unter 040 369054-40 anrufen oder mir eine Mail an michael.ruegge@hartmann-tresore.de schreiben.
Sven Dutschke:
Kann man sich auch vorab über Ihr Angebot an Waffenschränken informieren?Michael Rügge:
Ja, unser Waffenschrankkatalog kann über die kostenlose Telefonnummer 0800 8737673 oder per Mail an michael.ruegge@hartmann-tresore.de angefordert werden. Ein Teil unseres Angebots ist auch im Internet unter www.hartmann-tresore.de zu finden.Kontakt:
HARTMANN TRESORE AG
-Zentrale- Niederlassung Hamburg
Pamplonastr. 2 Vorsetzen 41
33106 Paderborn 20459 Hamburg
Tel. 05251 1744-0 040 369054-40
Rechtsgrundlagen
*§ 36 Aufbewahrung von Waffen oder
Munition
(2) Schusswaffen, deren Erwerb nicht von der Erlaubnispflicht freigestellt ist, und verbotene Waffen sind mindestens in einem der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 (Stand Mai 1997) entsprechenden oder gleichwertigen Behältnis aufzubewahren; als gleichwertig gilt insbesondere ein Behältnis der Sicherheitsstufe B nach VDMA 2) 3) 24992 (Stand Mai 1995). Für bis zu zehn Langwaffen gilt die sichere Aufbewahrung auch in einem Behältnis als gewährleistet, das der Sicherheitsstufe A nach VDMA 24992 (Stand Mai 1995) oder einer Norm mit gleichem Schutzniveau eines anderen EWR-Mitgliedstaates entspricht. Vergleichbar gesicherte Räume sind als gleichwertig anzusehen.
(Quelle: http://bundesrecht.juris.de/waffg_2002/index.html)
**Quelle: Formular „Nachweis über die zur sicheren Aufbewahrung von erlaubnispflichtigen Schusswaffen und Munition getroffenen Maßnahmen“ unter http://www.stadtamt.bremen.de/sixcms/media.php/13/Anmeldeformular_sichere_Aufbewahrung_Internetversion.pdf
