Erntejagden

Verkehrssicherheungspflicht bei der Erntejagd

Die Erntezeit hab begonnen. Die Jagd bei der Ernte von landwirtschaftlichen Kulturen ist nach §3 Absatz 1 Nr. 6 Jagdzeitenverordnung M-V verboten.

In unserem Flyer zu den Erntejagden erhalten Sie aktuelle Informationen zu den Ausnahmen der Erntejagden in Mecklenburg-Vorpommern.


Erntejagden - Versicherungspflicht bei der Erntejagd [PDF-Download, 126KB]